Abgeordnetenhaus hat Sicherungsgesetz für Kleingartenflächen beschlossen
Es ist soweit: Nach zehn Jahren intensiver Arbeit an einem Gesetz zur Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen in Berlin ist heute, 26.02.2026 das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) im Plenum des Abgeordnetenhauses beschlossen worden.
Damit verpflichtet sich das Land Berlin, diese Kleingartenflächen nur noch in begründeten Ausnahmefällen aufzugeben – etwa, um dort bezahlbaren Wohnraum, Schulen oder Kitas zu errichten. Dafür bestehen allerdings künftig hohe Hürden: Das Abgeordnetenhaus muss zustimmen, und es müssen Ersatzflächen in gleicher Größe und räumlicher Nähe bereitgestellt werden.
Ein Meilenstein in 125 Jahren Verbandsgeschichte
„Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens“, erklärt Thorsten Fritz, Vizepräsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. „Mit dem Gesetz werden etwa 80 Prozent der Kleingartenflächen in Berlin dauerhaft gesichert. Besonders wichtig ist für uns, dass Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, wenn es doch zu Inanspruchnahmen kommen sollte“, so der Vizepräsident. Der Punkt sei für ihn persönlich das „Herzstück“ des Gesetzes. Damit wird einem Rückgang der Kleingartenflächen aktiv entgegengewirkt – und das Stadtgrün bleibt den Berlinerinnen und Berlinern erhalten.
Nach Inkrafttreten des KgFSG wird den Stadtplanern im Senat und in den Bezirken die Inanspruchnahme von Kleingärten tatsächlich schwer gemacht: „Sie sind gezwungen von Anfang an über Ersatzflächen bzw. über Alternativflächen nachzudenken“, erläutert der Landesvize.
Schönheitsfehler?
Eine Lösung für Kleingartenflächen auf privatem Grund und Boden gibt es noch nicht. Auch die „Bagatellreglung“ nach der landeseigene Kleingartenflächen unter 0,5 ha von der Beteiligung des Abgeordnetenhauses ausgenommen sind, wollen die Berliner Gartenfreunde künftig gerne korrigiert sehen. „Aber deshalb stellen wir das Gesetz im Großen und Ganzen nicht in Frage. Berlins Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben dieses Gesetz verdient!“, erklärt Thorsten Fritz abschließend.
Anerkennung und Grund zum Feiern
In ihrer heutigen Rede vor dem Abgeordnetenhaus Berlin, sprach Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, allen Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Dank und Anerkennung aus – für das außerordentliche, ehrenamtliche Engagement in den Kleingartenvereinen und ihren Anlagen.
Mit dem Sicherungsgesetz gibt es in diesem Jahr nicht nur das Jubiläum „125 Jahre Landesverband“ zu feiern, sondern auch neue Zukunftsperspektiven und positive Rahmenbedingungen für Kleingärten auf landeseignen Flächen.
Der Landesverband bedankt sich bei allen Fraktionen, die heute dem Gesetz zugestimmt haben.
Der Landesverband
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Er setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche, ökologische und klimatische Stellenwert von Kleingärten auch im 21. Jahrhundert anerkannt wird und erhalten bleibt.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Marion Kwart, kwart@gartenfreunde-berlin.de, Tel. 030-3009 32 13